Bauschutt schwer

Informationen zum nicht recyclingfähigen Bauschutt.

Bauschutt schwer

Informationen zum nicht recyclingfähigen Bauschutt.

Das darf in den Container

  • Beton (ohne Eisen und Stahl)
  • Beton mit Eisen und Stahl (Aufpreis)

    Das darf nicht in den Container

    • teerhaltige Dachpappe
    • Isolier- oder Dämmstoffe
    • asbesthaltige Baustoffe o.Ä.
    • Bims, Hohlblock
    • Erde
    • Kaminsteine
    • Gips- und Gipsplatten
    • Styropors
    • Odenwald-, Deckenplatten
    • Beton mit Eisen
    • Glas
    • Teerpapieranhaftungen

    **bei Nichteinhaltung erheben wir eine Zusatzgebühr

    SONDERMÜLL

    Teerhaltige Dachpappe, Bims, Hohlblock, Gas- und Teerbeton, Kaminsteine, Gips und Gipsplatten und Styropor sind nicht recyclebarer Sondermüll.

    Isolierungen, Dämmstoffe, Styropor, asbesthaltige Stoffe und Odenwaldplatten müssen in dafür vorgesehenen Säcken nach DIN EN ISO 21898 entsorgt werden. Auch diesen Service bietet SIGA Containerdienst.

    Abfahrt durch SIGA Containerdienst bitte gesondert anfragen.

    WICHTIGER HINWEIS

    Es dürfen am Bauschutt keine Anhaftungen von folgenden Materialien sein:

    Ölpapier, Glaswolle, Styrodur, Styropor, Dachpappe

    Bitte stellen Sie sicher, dass mögliche Anhaftungen vor dem Entsorgen in den Container entfernt werden.

    Allgemeine Hinweise

    FLÜSSIGKEITEN

    Die Container sind nicht für eine Befüllung von flüssigen Stoffen geeignet.

    ZULÄSSIGES GESAMTGEWICHT

    Beachten Sie bitte die Beladung der Container. Ein Gesamtgewicht von 10.000 kg darf nicht überschritten werden. Überfüllte Behälter können von uns nicht abtransportiert werden.

    CONTAINER AUFSTELLUNG

    Für eine Bereitstellung an einem definierten Ort muss gewährleistet sein, dass für das Fahrzeug ausreichend Platz vorhanden ist und die Zufahrt problemlos möglich ist (Minimale Durchfahrtshöhe: 4 Meter, Minimale Durchfahrtsbreite: 3,50 Meter, Platzbedarf: mindestens 10 Meter (um das Rangieren zu erleichtern).

    UNTERGRUND BESCHAFFENHEIT

    Der Untergrund muss für eine Befahrung durch einen LKW (beladen) geeignet sein. Empfindlicher Untergrund ist nicht geeignet und kann je nach Umstände durch die Gewichtsbelastung beschädigt werden.

    ÖFFENTLICHER RAUM

    Bei Aufstellungen im öffentlichen Raum sind durch den Mieter die allgemeinen Verkehrssicherungsplichten zu beachten. Dies gilt auch wenn wir in Ihrem Auftrag die behördlichen Genehmigungen beantragen.

    MAXIMALE LADEHÖHE

    Die Beladung darf nur bis zur Ladekante erfolgen. Das Erhöhen der Seitenwände ist nicht gestattet.

    Anschrift

    So finden Sie uns

    Zeppelinstraße 6,
    76448, Durmersheim

    +49 (0) 7245 / 91 67 66 6

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    07245 / 91 67 666