Containeraufstellung

Allgemeine Informationen zur Aufstellung unserer Container.

Containeraufstellung

Allgemeine Informationen zur Aufstellung unserer Container.

Allgemeine Information zur Aufstellung von Containern

Allgemeine Information zur Aufstellung von Containern

Zur Berechnung der von uns erbrachten Leistungen gilt unsere allgemeine Preisliste. Die Preise sind netto ohne Mehrwertsteuer. Mündliche, Abmachungen die eine Abweichung haben sind ohne schriftliche Bestätigung nicht gültig.

Die Absetzcontainer werden bis zu sieben Tage Standzeit ohne Standgebühr von uns bereit gestellt. Ab dem achten Tag wird für jeden weiteren Tag 1€ berechnet.

Unsere Container dürfen nur von unseren Fahrzeugen transportiert werden. Eine Wegnahme vom Standort gilt als Diebstahl, und wird umgehend zur Anzeige gebracht. Jegliches Verbrennen von Altmaterial im Container ist untersagt sowie das bemalen und besprühen. Andere Schäden werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Ist der Aufstellungsort für die Absetzcontainer die Straße oder der Gehweg, dann übernimmt der Auftraggeber die Sicherung durch Absperrung, Beleuchtung und Genehmigung der Behörde außerhalb von der Stadt Rastatt. Wenn der Auftraggeber wünscht, dass der Container in den Hof oder auf den Gehweg gestellt wird und beim Befahren mit dem LKW Schäden entstehen haftet der Auftraggeber.

Der Auftraggeber ist dafür zuständig, dass der Container ohne Gefahr zu erreichen ist. Er ist für das Problemlose abholen des Containers verantwortlich sowie für die Reinigung des z.B Gehweges der durch Matsch der Reifen des LKW´s verunreinigt wurde.

Durch Hindernisse und Falschmeldung mehrfaches Anfahren wird Ihnen als Leerfahrt berechnet.

 

Zur Berechnung der von uns erbrachten Leistungen gilt unsere allgemeine Preisliste. Die Preise sind netto ohne Mehrwertsteuer. Mündliche, Abmachungen die eine Abweichung haben sind ohne schriftliche Bestätigung nicht gültig.

Die Absetzcontainer werden bis zu sieben Tage Standzeit ohne Standgebühr von uns bereit gestellt. Ab dem achten Tag wird für jeden weiteren Tag 1€ berechnet.

Unsere Container dürfen nur von unseren Fahrzeugen transportiert werden. Eine Wegnahme vom Standort gilt als Diebstahl, und wird umgehend zur Anzeige gebracht. Jegliches Verbrennen von Altmaterial im Container ist untersagt sowie das bemalen und besprühen. Andere Schäden werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Ist der Aufstellungsort für die Absetzcontainer die Straße oder der Gehweg, dann übernimmt der Auftraggeber die Sicherung durch Absperrung, Beleuchtung und Genehmigung der Behörde außerhalb von der Stadt Rastatt. Wenn der Auftraggeber wünscht, dass der Container in den Hof oder auf den Gehweg gestellt wird und beim Befahren mit dem LKW Schäden entstehen haftet der Auftraggeber.

Der Auftraggeber ist dafür zuständig, dass der Container ohne Gefahr zu erreichen ist. Er ist für das Problemlose abholen des Containers verantwortlich sowie für die Reinigung des z.B Gehweges der durch Matsch der Reifen des LKW´s verunreinigt wurde.

Durch Hindernisse und Falschmeldung mehrfaches Anfahren wird Ihnen als Leerfahrt berechnet.

 

Allgemeine Hinweise

ÖFFENTLICHER RAUM

Bei Aufstellungen im öffentlichen Raum sind durch den Mieter die allgemeinen Verkehrssicherungsplichten zu beachten. Dies gilt auch wenn wir in Ihrem Auftrag die behördlichen Genehmigungen beantragen.

CONTAINER AUFSTELLUNG

Für eine Bereitstellung an einem definierten Ort muss gewährleistet sein, dass für das Fahrzeug ausreichend Platz vorhanden ist und die Zufahrt problemlos möglich ist (Minimale Durchfahrtshöhe: 4 Meter, Minimale Durchfahrtsbreite: 3,50 Meter, Platzbedarf: mindestens 10 Meter (um das Rangieren zu erleichtern).

UNTERGRUND BESCHAFFENHEIT

Der Untergrund muss für eine Befahrung durch einen LKW (beladen) geeignet sein. Empfindlicher Untergrund ist nicht geeignet und kann je nach Umstände durch die Gewichtsbelastung beschädigt werden.

Anschrift

So finden Sie uns

Zeppelinstraße 6,
76448, Durmersheim

+49 (0) 7245 / 91 67 66 6

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07245 / 91 67 666